Neue Richtlinien seit 15.08.2022
Die staatliche Förderung von Wärmepumpen, die ein wasserführendes Heizsystem versorgen (z.B. Fußbodenheizung, Heizkörper), ist seit vielen Jahren aktiv und für Hausbesitzer attraktiv.
Seit 15.08.2022 wurde diese Förderrichtlinie überarbeitet und etwas komplexer: Es werden nun im Rahmen des BEG EM - der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzemaßnahmen" 25% der Gesamtkosten als Zuschuss gezahlt - unabhängig, welche Heizung bisher im Einsatz war (Holzkessel, Gasheizung, eine in die Jahre gekommene Wärmepumpe,...).
Wird nun dabei eine Öl-*, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt (Entsorgungsnachweis!) wird ein Tauschbonus von zusätzlich 10% gezahlt - also insgesamt 35%. *Achtung: Eine Gasheizung muss jedoch mindestens 20 Jahre alt sein, um den Tauschbonus zu bekommen!
Kommt bei der Wärmepumpe als Quelle nun noch Wasser, Erdwärme oder Abwasser zum Einsatz (also Grundwasser, Tiefenbohrung, Flächenkollektor, Ringgrabenkollektor...) wird ein Bonus von weiteren 5% gezahlt.
Änderung zum 01.01.2023
Aktuell können mit dem BEG können auch Luft- Luft- Wärmepumpen gefördert werden. Diese sind auch unter dem Namen "Split- Klimaanlage" bekannt - denn jedes Split- Klimagerät kann über die Funktionsumkehr als Luft- Luft- Wärmepumpe effizient zur Raumheizung betrieben werden. Dabei wird die Außenluft abgekühlt und die dabei aufgenommene Wärme auf höherem Temperaturniveau zur Beheizung des Gebäudes genutzt.
Hier greift aktuell noch eine Übergansgregelung, die aber ab 01.01.2023 entfällt: Dann müssen auch diese Wärmepumen mit einer Wärmemengen- Zähleinrichtung versehen sein. Dies ist bisher nur bei großen VRF- Anlagen (Hotels/ Bürogebäude/ Läden...) möglich, jedoch aktuell leider (noch) nicht im für Einfamilienhäuser interessanten kleineren Multisplit- Bereich.
Hier sind aktuell Entwicklungen geplant - aber nicht kurzfristig erhältlich. Wer hier eine installation plant, sollte daher den Antrag noch bis 31.12.22 stellen!
Rufen Sie uns gleich an - wir beraten Sie gern zu Ihren konkreten Begebenheiten und Ihrem Bedarf unter 03741 447710. Auch bei der Beantragung der Förderung sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich!
PS: Kühlen können die Anlagen im Sommer natürlich auch!
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