Neue Richtlinien seit 21.07.2026

Geänderte Förderung von Wärmepumpen

Die staatliche Förderung von Wärmepumpen ist seit vielen Jahren aktiv und für Hausbesitzer attraktiv. Dabei sind sowohl wasserführende Systeme (Fußbodenheizung, Heizkörper) als auch Luft-Luft-Wärmepumpen - auch als Klimasplitgeräte bekannt - förderfähig.

Zum 21.07.2026 wurde diese Förderrichtlinie BEG EM der KfW komplett überarbeitet. Für Privatpersonen gelten folgende Bedingungen:

  • Wenn Sie jetzt auf eine klima­freundliche Heizung durch Einsatz einer Wärmepumpe umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.
  • Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung durch eine klima­freundliche Heizung ersetzen. Erstmalig zum 01.02.2027 reduziert sich der Bonus um 4% und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres. Ab dem 01.08.2028 wird kein Klima­geschwindigkeits­bonus mehr gewährt.
  • Der bisherige Effizienz-Bonus ist entfallen.
  • Zusätzlich kann ein Einkommens­bonus beantragt werden. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Jahres- Haushaltseinkommen:
Zu versteuerndes Haushalts­jahresein­kommen (zVE) Höhe des Einkommens­bonus für Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Höhe des Einkommens­bonus für Haushalt mit mindestens einem kindergeld­berechtigtem Kind unter 18 Jahren
ab 60.001 Euro kein Einkommens­bonus kein Einkommens­bonus
50.001 bis 60.000 Euro kein Einkommens­bonus 10 %
40.001 bis 50.000 Euro 10 % 30 %
30.001 bis 40.000 Euro 30 % 40 %
bis 30.000 Euro 40 % 40 %

Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren, sodass ein maximaler Förder­satz von 70% erreicht werden kann.

Ebenso gelten neue Bedingungen für Unternehmen und Nichtwohngebäude. Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Antragstellung!

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