Neue Richtlinien seit 21.07.2026
Die staatliche Förderung von Wärmepumpen ist seit vielen Jahren aktiv und für Hausbesitzer attraktiv. Dabei sind sowohl wasserführende Systeme (Fußbodenheizung, Heizkörper) als auch Luft-Luft-Wärmepumpen - auch als Klimasplitgeräte bekannt - förderfähig.
Zum 21.07.2026 wurde diese Förderrichtlinie BEG EM der KfW komplett überarbeitet. Für Privatpersonen gelten folgende Bedingungen:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zVE) | Höhe des Einkommensbonus für Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Höhe des Einkommensbonus für Haushalt mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind unter 18 Jahren |
|---|---|---|
| ab 60.001 Euro | kein Einkommensbonus | kein Einkommensbonus |
| 50.001 bis 60.000 Euro | kein Einkommensbonus | 10 % |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 % | 30 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 % | 40 % |
| bis 30.000 Euro | 40 % | 40 % |
Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren, sodass ein maximaler Fördersatz von 70% erreicht werden kann.
Ebenso gelten neue Bedingungen für Unternehmen und Nichtwohngebäude. Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Antragstellung!
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